Als Stifterin oder Stifter
Ein vorrangiges Ziel der Bürgerstiftung ist der Aufbau des Stiftungsvermögens, dieses ist für die Ewigkeit und darf nicht angetastet werden. Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Kapital der Bürgerstiftung Lilienthal und ermöglichen mit den jährlichen Erträgen aus dem Stiftungsvermögen die dauerhafte Finanzierung von gemeinnützigen Projekten in Lilienthal.
Ab einer Zustiftung von 500,- € haben Sie lebenslanges Stimmrecht in der Stifterversammlung und können so Einfluss auf die Arbeit der Bürgerstiftung nehmen.
Der Kreis der Lilienthaler Bürgerinnen und Bürger wächst seit dem Gründungsjahr 2002. Wir würden uns freuen, auch Sie in diesem Kreis begrüßen zu dürfen.
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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie die Bürgerstiftung Lilienthal als Stifter unterstützen können.
Ihr Stiftungs-/ Namensfonds
Die Errichtung eines Stiftungsfonds bietet Ihnen die Chance, mit minimalem administrativem Aufwand und ohne zusätzliche Verwaltungskosten eigene Schwerpunkte zu setzen. Mit einem Betrag von mdst. 5.000,- € können Sie einen Stiftungsfonds einrichten. Das zugestiftete Fonds-Kapital wird Teil des Vermögens der Bürgerstiftung Lilienthal, wird aber innerhalb dessen als Sondervermögen geführt. Fonds verfügen über keine eigenen Gremien. Bei der Verwendung der Mittel genießen die Anliegen und Wünsche der Stifter höchste Priorität und werden vertraglich geregelt. Dabei ist uns Transparenz sehr wichtig. Sie können diesem Fonds Ihren Namen (Namensfonds) geben und im Rahmen der Stiftungssatzung auch festlegen, welche Zwecke gefördert werden sollen. Auch die Entscheidung, welche Aktivitäten und Projekte konkret mit den Erlösen gefördert werden sollen, liegt – wenn Sie es wünschen – bei Ihnen. Bei der Auswahl der Projekte beraten wir Sie gerne.
Ihre Zustiftung in einen Themenfonds
Dabei handelt es sich um die Bündelung von Zustiftungen zu einem bestimmten Zweck (z.B. Bildung, Kinderakademie). Erträge aus diesem Vermögensteil dürfen nur für diese Zwecke ausgegeben werden.
Ihre eigene Stiftung (Treuhandstiftung)
Eine Treuhandstiftung ist eine rechtlich unselbständige Stiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung Lilienthal. Die Bürgerstiftung Lilienthal übernimmt als Treuhänderin die Organisation und die Verwaltung. Ab einem Betrag von 100.000 € können Sie eine eigene Stiftung mit eigener Stiftungssatzung unter dem Dach der Bürgerstiftung Lilienthal gründen. Die Stiftung trägt einen Namen Ihrer Wahl und verfolgt genau die Zwecke, die Ihnen wichtig sind. Als Stifter entscheiden Sie über die Besetzung des Stiftungsrates (dem Gremium Ihrer Stiftung), den Stiftungszweck sowie über die Auswahl der Projekte. Da die Bürgerstiftung die administrativen Aufgaben übernimmt, können Sie sich ganz auf die Stiftungsaktivitäten konzentrieren.