Ihre letztwillige Verfügung, Ihr Testament/Vermächtnis
Wenn Sie die Bürgerstiftung Lilienthal in Ihrem Testament als Erbin (insgesamt), Miterbin (zu einem Teil) oder Vermächtnisnehmerin (für einen Betrag oder Gegenstand) einsetzen, so bleibt diese frei von Erbschaftssteuer (§13 Erbschaftssteuergesetz). Außerdem ist eine rückwirkende Befreiung von eigener Erbschaftssteuer bei Übertragung des Vermögens innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall, z.B. auf die Bürgerstiftung Lilienthal, möglich (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 S.1 ErbStG).
Sie können genau festlegen, wofür Ihr Nachlass verwendet werden soll, als:
- Spende
- Zustiftung
- Zuwendung an einen unserer Themen-Fonds
- Errichtung eines eigenen Namensfonds oder einer eigenen Treuhandstiftung